Die Mitarbeitenden sind das höchste Gut Ihrer Firma. Daher schmerzt es, wenn jemand wegen eines Unfalls oder krankheitshalber ausfällt. Ihre Unfall- und Erwerbsausfallversicherung bietet Unternehmen und Angestellten finanziellen Schutz vor den Kosten einer unfall- oder krankheitsbedingten Abwesenheit. Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind gegen Unfall und Berufskrankheit versichert.
Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden. Dazu gehören auch Volontärinnen und Volontäre, Schnupperlehrlinge und Angestellte im Privathaushalt. Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist nicht nur gegen Berufsunfall und Berufskrankheit versichert, sondern auch gegen Nichtberufsunfall.
Nicht versichert sind unter anderen mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen und keine Beiträge an die AHV entrichten.
Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen, und ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb arbeiten und nicht obligatorisch versichert sind, können sich freiwillig versichern.
Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch. Trotzdem besteht beim Ausfall eines Arbeitnehmers infolge Krankheit die Pflicht der Lohnfortzahlung (OR Art. 324a). Gesamtarbeitsverträge können den Abschluss von Taggeldversicherungen bei Krankheit vorschreiben. Zudem sind Vereinbarungen über Leistungen bei Krankheit im Einzelarbeitsvertrag möglich.
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